Paragraph 44, Artikel 2 des neuen LHG

Das sonstige wissenschaftliche Personal besteht aus

  1. den Honorarprofessoren,
  2. den Habilitierten,
  3. den Gastprofessoren,
  4. den Lehrbeauftragten und
  5. den wissenschaftlichen Hilfskräften sowie den studentischen Hilfskräften.

Das Juralette ist ein Spezialservice des UNiMUT: Bei jedem Aufruf bekommt ihr einen neuen Artikel des LHG-Entwurfs für Baden-Württemberg von 2003

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